Für einen Ausländer ist es schwierig, in der Türkei fern der Heimat zu leben. Allerdings hat das Leben als Ausländer in der Türkei auch seine positiven Aspekte. Während alle türkischen Bürger für den Kauf eines Neuwagens eine Sonderverbrauchssteuer (Special Consumption Tax, SCT) und Mehrwertsteuer (VAT) zahlen müssen, ist dies für Ausländer nicht der Fall. Je nach Größe des Fahrzeugmotors müssen türkische Bürger zwischen 37 % und 84 % SCT und außerdem 18 % Mehrwertsteuer zahlen. Ausländer sind von diesen beiden Steuern befreit. Es gibt zwei Arten des Autokaufs:
1-) Kauf eines brandneuen Autos: Wenn Sie als Ausländer über eine Steuernummer und eine Aufenthaltserlaubnis (Blue Book) verfügen, ist es sehr einfach, bei einem Händler ein brandneues Auto zu kaufen. Sie schließen mit dem Händler einen Kaufvertrag ab. .Während dieses Vorgangs werden Sie nach den folgenden Dokumenten gefragt.
Kopie Ihres Reisepasses
Kopie Ihrer Steuernummer
Fotokopie Ihres Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis)
Vollmacht für die Person, die Ihren Führerschein und Ihr Nummernschild bei der Verkehrspolizei abholt. (Bei Neufahrzeugen ist dieser Service im Verkaufspreis des Fahrzeugs enthalten)
Alle diese Vorgänge dauern 3–4 Tage und am Ende erhalten Sie problemlos Ihr Auto, Ihren Führerschein und Ihr Kennzeichen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen beim Kauf eines teuren oder mittelpreisigen Autos der Händler unter Umständen eine Frist von 1 Jahr einräumt. Versicherungsprämie. Bitte beachten Sie, dass Ihr Neufahrzeug innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden muss.
2-) Kauf eines Gebrauchtwagens: Diese Art von Verkäufen wird bei Notaren abgewickelt. Der Verkäufer muss dem Käufer vor dem Gang zum Notar folgende Unterlagen aushändigen:
Dokument, das belegt, dass das Fahrzeug die technische Überprüfung bestanden hat (Fahrzeuginspektionsanfrage)
Dokument, das belegt, dass für das Fahrzeug keine Verkehrsverstöße vorliegen
Bescheinigung über die obligatorische Verkehrsversicherung (Verkehrspflichtversicherung)
Dokument, das belegt, dass der Verkäufer die Kfz-Steuer (MTV) bezahlt hat
Adressnachweis
Kennzeichen
Käufer und Verkäufer gehen mit dem Kaufvertrag zum Notar. Der Notar verlangt folgende Unterlagen:
Reisepass oder Personalausweis von Käufer und Verkäufer. Fotokopien sind nicht gültig, es müssen Originale sein.
Fahrzeugschein
Verkehrsregisterauszug (Verkehrszeugnis)
Der Notar prüft zunächst den Reisepass/Personalausweis des Verkäufers und des Käufers, dann den Fahrzeugschein und anschließend den Kaufvertrag. Ist alles in Ordnung, genehmigt er den Kaufvertrag und lässt ihn von Verkäufer und Käufer unterschreiben.
Nach Abschluss der Verkaufstransaktion informiert der Notar die Verkehrsregisterdirektion über den Verkauf des Fahrzeugs. Damit die Kennzeichenregistrierung abgeschlossen werden kann, muss der Neukäufer über eine obligatorische Verkehrsversicherung (Verkehrspflichtversicherung) verfügen.
Innerhalb von 15 Tagen wird dem Käufer die Kopie des Zulassungsbescheids zugesandt und ab dem Tag des Erhalts hat der Käufer 10 Tage Zeit, das Fahrzeug zu versichern.