Falls er/sie während des Urlaubs in der Türkei krank wird oder aus irgendeinem Grund ins Krankenhaus muss, informiert der Vermittler den Patienten zunächst kurz über seinen/ihren Zustand, ruft dann das Vertragskrankenhaus oder die Vertragsklinik an und gibt vorab sehr wichtige Informationen über den Patienten weiter. Wenn der Patient keinen Betreuer hat, kann er die Notrufnummer 112 anrufen. Die Mitarbeiter sprechen Fremdsprachen. Wenn ein Notarztwagen vorhanden ist, trifft dieser sofort ein; wenn nicht, kommt der Arzt selbst oder schickt seine Hilfskraft, um den Patienten ins Krankenhaus oder in die Klinik zu bringen. In manchen Fällen ist ein Besuch im Krankenhaus oder in der Klinik für den Patienten nicht notwendig und die Behandlung erfolgt vor Ort. Wenn der Patient ins Krankenhaus kommen muss, muss er seinen Reisepass und seine private Krankenversicherung mitbringen. Wenn der Patient nicht privat krankenversichert ist, nutzen Sie für den Eingriff eine Reiseversicherung. Je nach Dringlichkeit des Patienten bringen sie ihn bei seinem Eintreffen im Krankenhaus oder in der Klinik in die Notaufnahme. Handelt es sich nicht um einen Notfall, füllt der Patient oder sein Angehöriger das Formular zur Anmeldung aus. Wenn der Arzt entscheidet, dass der Patient über Nacht im Krankenhaus bleiben muss, muss er die Versicherungsgesellschaft anrufen, da einige Versicherungsgesellschaften Übernachtungen nicht bezahlen.
Der Fahrer bringt den Patienten zu seiner Wohnung oder zu einem Hotel, sofern keine Übernachtung erforderlich ist. Nach der Entlassung des Patienten werden Arztbericht und Arztrechnung an die Krankenkasse übermittelt und die Zahlungsbestätigung abgewartet, die die Krankenkassen in der Regel noch am gleichen oder am nächsten Tag versenden. Sollte die Krankenkasse eine Zahlung ablehnen, muss der Patient die Krankenhausrechnung begleichen und eine Kostenübernahme erfragen. Mit diesem Kauf kann er bei seiner Rückkehr in sein Heimatland Geld von der Versicherungsgesellschaft einfordern.